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Internet Services

Barrierefreiheit (Accessibility)

Bieten Sie Ihren Besuchern eine Website ohne Grenzen

E-SITE.com produziert bereits seit 2005 standardmässig barrierefreie Internetauftritte. Wir sind überzeugt von einem Konzept, das durch einen kalkulierbaren Mehraufwand ein Vielfaches an Vorteilen bietet.

Barrierefreies Internet (auch Zugänglichkeit oder Accessibility genannt) bedeutet, Webseiten so zu programmieren, dass diese problemlos und unabhängig vom Ausgabegerät wiedergegeben werden können. Eine barrierefreie Website kann somit mit jeder Art von Webbrowser, auch ohne JavaScript oder Plugin, betrachtet werden. Es existieren keine Problemstellen, die den Zugang zur Seite verhindern oder erschweren könnten, auch die Art des verwendeten Betriebssystems wie Windows, Macintosh oder Linux ist für die Ausgabe unerheblich.

Barrierefreiheit basiert auf der strikten Trennung von Layout und Inhalt. Die Strukturierung einer HTML-Seite erfolgt mit XHTML-Anweisungen, die Darstellung wird über Stylesheets festgelegt. Dadurch können dieselben Inhalte auf unterschiedliche Weise dargestellt werden. Alle Internetauftritte von E-SITE.com können ganz einfach für verschiedene Darstellungsmöglichkeiten vorbereitet werden, wie z.B. eine Druckversion ohne Navigation und grosse Bilder oder eine PDA-Version mit optimierter und funktionell angeordneter Navigation, die komfortables Surfen auf einem kleinen Bildschirm ermöglicht.


Ihre Vorteile durch den Einsatz eines barrierefreien Internetauftritts:

  • Sie erhöhen die maximale Reichweite Ihres Internetangebotes um eine Rate von 10 bis 20 Prozent und erreichen eine grössere Zielgruppe
  • Ihre Website erhält ein besseres Suchmaschinen-Ranking, weil Suchmaschinen vollständig auf die Inhalte zugreifen können. Suchmaschinen sind "blind".
  • Die Ladezeiten verkürzen sich erheblich, da die Dateigrössen verringert werden
  • Durch den Launch einer barrierefreien Website geniessen Sie eine grosse PR-Wirkung, die sich positiv auf die Bekanntheit und Ihr Unternehmens-Image auswirkt


Weitere Informationen:

  • W3C-Validator
    Validierungs-Service des W3C zum Testen von Dokumenten auf ihre Konformität mit den offiziellen Standards
  • Web Content Accessibility Guidelines des W3C
    Die Web Content Accessibility Guidelines wurden bereits Mitte 1999 von der Untergruppe WAI (Web Accessibility Initiative) des W3C-Konsortiums herausgegeben. Darin enthalten sind 14 Richtlinien mit Checklisten und zahlreichen Einzelpunkten, die wiederum in drei Prioritätsstufen unterteilt sind.
  • Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)
    Eine Ergänzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vom 27. April 2002. Die Verordnung gilt für alle öffentlich zugänglichen Webauftritte des Bundes, seit dem 31. Dezember 2005 müssen diese barrierefrei sein.


 

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