Leitfaden zur Impressumspflicht
Bundesministerium der Justiz veröffentlicht
Leitfaden zur Impressumspflicht
Das Bundesministerium der Justiz hat einen Leitfaden zur Impressumspflicht veröffentlicht. Für Online-Anbieter besteht die sogenannte Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnungspflicht) nach dem Telemediengesetz.
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Der Leitfaden klärt auf, wann eine Anbieterkennzeichnungspflicht besteht und welche Angaben im Impressum zu machen sind. Eine Rechtsberatung ersetzt der Leitfaden im Zweifelsfall aber nicht, er soll lediglich als Orientierungshilfe dienen.
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News
14.07.10
15.03.10
10.02.10
