KI-Kennzeichnungspflicht

KI-Kennzeichnungspflicht

Seit dem 2. August 2026 sind die Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Acts verbindlich. Wer KI-Systeme einsetzt, die mit Menschen interagieren oder Inhalte erzeugen, muss das klar erkennbar machen. Keine Übergangsfrist mehr, keine Ausnahme für „wir fangen gerade erst an“. Die Regel gilt – und sie betrifft mehr Unternehmen, als viele zunächst gedacht haben.

Wir haben in den letzten Monaten viele Gespräche geführt, in denen die Frage auftauchte: „Gilt das wirklich für uns?“ Meistens lautet die ehrliche Antwort: ja. Deshalb schauen wir uns gemeinsam an, was Artikel 50 tatsächlich verlangt, wen er trifft und was du jetzt konkret tun solltest.

Was Artikel 50 des AI Acts verlangt

Artikel 50 des EU AI Acts dreht sich um eines: Transparenz gegenüber Menschen, die mit KI in Berührung kommen, ohne es zu wissen. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei mehrere Situationen.

Chatbots und KI-gestützte Assistenten müssen zu Beginn einer Interaktion klar darauf hinweisen, dass der Nutzer mit einem KI-System spricht – nicht mit einem Menschen. Dieser Hinweis muss eindeutig, verständlich und rechtzeitig erfolgen. Ein kleines Sternchen irgendwo im Footer reicht nicht.

KI-generierte Inhalte – also Texte, Bilder, Videos oder Audio, die vollständig oder überwiegend von einem KI-System erzeugt wurden – müssen als solche gekennzeichnet sein. Das gilt besonders für sogenannte Deepfakes und synthetische Medien. Wer KI-generierte Bilder oder Videos veröffentlicht, die echte Personen oder Ereignisse darstellen, muss das transparent machen.

Emotionserkennung und Biometrie unterliegen ebenfalls Informationspflichten: Wer solche Systeme einsetzt, muss die betroffenen Personen aktiv darüber informieren.

Ausnahmen gibt es – aber sie sind eng gefasst. Satire, künstlerische Werke oder eindeutig fiktionale Inhalte können unter bestimmten Bedingungen von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sein. Im Zweifel gilt jedoch: kennzeichnen.

Wen das konkret betrifft

Die kurze Antwort: jeden, der KI-Systeme im Kundenkontakt oder in der Inhaltserstellung einsetzt. Das klingt abstrakt, wird aber schnell greifbar, wenn man sich anschaut, was heute zum Standard gehört.

  • Automatisierte Kundenanfragen: Wer einen KI-Chatbot auf der Website betreibt, der Anfragen beantwortet, muss das beim ersten Kontakt kenntlich machen. Kein „Hallo, ich bin Max“ ohne den Hinweis, dass Max ein Algorithmus ist.
  • KI-generierte Marketingtexte und Social-Media-Posts: Wenn Inhalte vollständig durch ein KI-System erstellt werden, braucht es eine Kennzeichnung – zumindest dort, wo die Herkunft für den Empfänger relevant ist.
  • Phonebots und Sprachassistenten: Wer Anrufe über einen KI-gestützten Sprachbot abwickelt, muss den Anrufer zu Beginn des Gesprächs informieren.
  • KI-generierte Bilder in Werbung oder PR: Produktbilder, Personenfotos oder Szenerien, die durch KI erzeugt wurden, brauchen eine erkennbare Markierung.

Wir setzen selbst KI-Systeme ein – zum Beispiel für automatisierte Kundenanfragen oder für die KI-gestützte SEO-Optimierung. Auch wir haben unsere eigenen Prozesse überprüft und angepasst. Das ist kein einmaliger Aufwand – es ist ein laufender Teil der Arbeit.

Wie eine saubere Umsetzung aussieht

Transparenz bedeutet nicht, dass du jeden Inhalt mit einem langen Disclaimer versehen musst. Es geht darum, dass Menschen erkennen können, womit sie es zu tun haben – bevor sie eine Entscheidung treffen oder eine Interaktion abschließen.

Für Chatbots und Sprachassistenten reicht ein klarer Einstiegssatz: „Du sprichst gerade mit einem KI-Assistenten.“ Kurz, direkt, unmissverständlich. Für KI-generierte Bilder hat sich in der Praxis ein sichtbares Label etabliert – entweder im Bild selbst oder direkt darunter, gut lesbar.

Bei Texten ist die Grenze etwas unschärfer. Wenn ein Text vollständig von einer KI geschrieben wurde und ohne redaktionelle Überarbeitung veröffentlicht wird, spricht vieles für eine Kennzeichnung. Wenn ein Mensch den Text überarbeitet, ergänzt und inhaltlich verantwortet, ist die Situation weniger eindeutig. Hier lohnt es sich, eine interne Richtlinie zu entwickeln, die klar definiert, ab wann ein Inhalt als „KI-generiert“ gilt.

Technisch gibt es mittlerweile auch Möglichkeiten, Metadaten direkt in Dateien einzubetten – zum Beispiel über den Content Authenticity Initiative (CAI)-Standard, der von Adobe und anderen Unternehmen vorangetrieben wird. Das ist keine Pflicht nach Artikel 50, aber eine sinnvolle Ergänzung für alle, die viel mit Bildmaterial arbeiten.

Was passiert, wenn man es ignoriert

Artikel 50 ist kein Empfehlungsschreiben. Verstöße gegen die Transparenzpflichten können nach dem AI Act mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleinere Unternehmen gelten angepasste Obergrenzen, aber auch dort sind die Summen nicht zu unterschätzen.

Abgesehen von Bußgeldern gibt es noch einen anderen Faktor: Vertrauen. Wer heute transparent mit KI-Einsatz umgeht, baut eine Grundlage auf, die langfristig mehr wert ist als jede kurzfristige Vereinfachung. Menschen merken, wenn sie getäuscht werden – und sie vergessen es nicht.

Wenn du dir nicht sicher bist, ob deine aktuellen Prozesse den Anforderungen entsprechen, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, das zu klären. Wir helfen dir dabei, einen realistischen Blick auf deine KI-Nutzung zu werfen und konkrete Schritte zu definieren – ohne Panikmache, aber auch ohne falschen Optimismus. Sprich uns gerne direkt an.