Die Entscheidung des europäischen Gerichtshofes im März 2010 hat Google den Rücken gestärkt. Google reagiert darauf mit einer Anpassung seiner Markenrichtlinie für Europa. Das Gericht hatte entschieden, dass Werbetreibende in Suchmaschinen-Kampagnen auch Markennamen bzw. geschützte Begriffe verwenden dürfen.
Markeninhaber können dennoch eine Beschwerde gegen die Nutzung ihres Markennamens in Google Adwords einlegen. Allerdings nur, wenn Nutzer durch die betroffenen Anzeigen in die Irre geführt werden.
Schreibe einen Kommentar